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Wer den Schaden hat: Muß den Sachverständigen besorgen!
Als Geschädigter sin Sie verpflichtet den entstanden Schaden nachzuweisen. Nach einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte Anspruch auf den Ersatz des ihm enstandenen Schadens.

Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung des Schadens emphiehlt Ihr eurotaxSCHWACKEexpert-Partner folgendes.
1. Noieren Sie
Namen und Anschtift des Unfallgegners und das aml. Kennzeichen.
2. Fotografieren Sie
Unfallort und -schaden (Farbbilder).
3. Notieren Sie
Adressen von Zeugen. Bei größeren Schäden und Körperverletzungen, bzw. Verstoß gegen die STVO, sollte die Polizei eingeschaltet werden. Name und Dienststelle der Polizeibeamten ebenfalls notieren.Wenn Sie keine Polizei eingeschaltet haben, ist es zur reibungslosen Schadenabwicklung notwendig, dass Sie einen Internationalen-Unfallbericht ausfüllen und von -beiden- Fahrern unterschreiben lassen.

4. Beauftragen Sie
einen unbhängigen und neutralen Kfz.- Sachverständigen, den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den qualifizierten Kfz.-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtssprechnung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden.
5. Bringen Sie
Ihr Fahrzeug in die Werkstatt Ihres Vertrauens und lassen eine fachgerechte Reparatur durchführen.
6. Bedenken Sie
Sie sind verpflichtet, Ihrem Unfallgegner den entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich nicht Ihre Beweispflicht durch den Vertreter Ihres Unfallgegners, in der Regel die gegnerische Versicherung, abnehmen. Sie haben Anspruch darauf so gestellt zu werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten.
7. Halten Sie
die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz.-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
8. Zur Durchsetzung
seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen- die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
9. Beachten Sie
bei der Auswahl des Kfz.-Sachverständigen: eurotaxSCHWACKEexpert, führt in seinen Reihen nur Mitglieder die vom Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK- geprüft und / oder von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellt und vereidigt sind.