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| AGB |
| Wer den Schaden hat: Muß den Sachverständigen besorgen! |
Als
Geschädigter sin Sie verpflichtet den entstanden Schaden nachzuweisen.
Nach einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte Anspruch auf den Ersatz
des ihm enstandenen Schadens. Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung des Schadens emphiehlt Ihr eurotaxSCHWACKEexpert-Partner folgendes. |
| 1. Noieren Sie |
Namen und Anschtift des Unfallgegners und das aml. Kennzeichen. |
| 2. Fotografieren Sie |
Unfallort und -schaden (Farbbilder). |
| 3. Notieren Sie |
Adressen von Zeugen. Bei größeren
Schäden und Körperverletzungen, bzw. Verstoß gegen die STVO, sollte die
Polizei eingeschaltet werden. Name und Dienststelle der Polizeibeamten
ebenfalls notieren.Wenn Sie keine Polizei eingeschaltet haben, ist es
zur reibungslosen Schadenabwicklung notwendig, dass Sie einen Internationalen-Unfallbericht ausfüllen und von -beiden- Fahrern unterschreiben lassen.
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| 4. Beauftragen Sie |
einen unbhängigen und neutralen Kfz.- Sachverständigen,
den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den
qualifizierten Kfz.-Sachverständigen gehören nach herrschender
Rechtssprechnung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden
geltend gemacht werden. |
| 5. Bringen Sie |
Ihr Fahrzeug in die Werkstatt Ihres Vertrauens und lassen eine fachgerechte Reparatur durchführen. |
| 6. Bedenken Sie |
Sie sind verpflichtet, Ihrem Unfallgegner den
entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich nicht Ihre
Beweispflicht durch den Vertreter Ihres Unfallgegners, in der Regel die
gegnerische Versicherung, abnehmen. Sie haben Anspruch darauf so
gestellt zu werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten. |
| 7. Halten Sie |
die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren
Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des
Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.
Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz.-Sachverständiger
durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird. |
| 8. Zur Durchsetzung |
seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen
Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen- die Kosten hierfür hat die
Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen. |
| 9. Beachten Sie |
bei der Auswahl des Kfz.-Sachverständigen:
eurotaxSCHWACKEexpert, führt in seinen Reihen nur Mitglieder die vom
Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für
das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK- geprüft und / oder von einer
Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellt und vereidigt sind.
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