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| AGB |
Unabhängige Schadenfeststellung |
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Sichern Sie ihre Ansprüche mit einem unabhängigen
Schadengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Kfz.-
Sachverständigten (IHK), damit haben Sie eine kpl. Beweissicherung und
Ihre Schadenminderungspflicht gewahrt. Das gilt selbst dann, wenn die
Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen
Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Bei Schäden, die nicht höher
als 600-750€ liegen, dürfte zumeist der Kostenvoranschlag einer
Fachwerkstatt ausreichen.
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| SCHWACKE - Partner |
Als SCHWACKE-Partner verfügen wir exklusiv über alle Arbeitsunterlagen des führenden Marktbeobachters EurotaxSCHWACKE. ![]() |
| Anerkannt von -BVSK- und F.I.E.A. |
![]() International Federation of Automobile Experts |
Mitglied beim BVSK Berlin e.V. |
| BVSK einer der führenden Berufsverbände in Deutschland. |
| Kalkulationen nach dem System Audatex |
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| Kalkulationen nach dem System DAT Silver DAT II |
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