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Unabhängige Schadenfeststellung
Sichern Sie ihre Ansprüche mit einem unabhängigen Schadengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Kfz.- Sachverständigten (IHK), damit haben Sie eine kpl. Beweissicherung und Ihre Schadenminderungspflicht gewahrt. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Bei Schäden, die nicht höher als 600-750€ liegen, dürfte zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.



SCHWACKE - Partner
Als SCHWACKE-Partner verfügen wir exklusiv über alle Arbeitsunterlagen des führenden Marktbeobachters EurotaxSCHWACKE.


Anerkannt von -BVSK- und F.I.E.A.

International Federation of Automobile Experts
Mitglied beim BVSK Berlin e.V.
BVSK einer der führenden Berufsverbände in Deutschland.

Kalkulationen nach dem System Audatex

Kalkulationen nach dem System DAT Silver DAT II